Betriebsarten

Ein Motor erreicht seine zulässige Grenztemperatur unter der Voraussetzung, dass er im Dauerbetrieb läuft. Bei kurzzeitiger oder aussetzender Belastung erreicht der Motor nicht die zulässige Grenzerwärmung, wenn er nur die für Dauerbetrieb angegebene Leistung abgibt. Dies bedeutet, dass der Motor eine höhere Leistung in Übereinstimmung mit einem entsprechend höheren Drehmoment erbringen kann. Die Nennbetriebsart wird durch die Bezeichnungen S1-S10 angegeben. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, den Betrieb anzugeben. Der Käufer kann den Betrieb mit einer der folgenden Alternativen beschreiben:

a) durch Zahlenwerte, wenn sich die Belastung nicht oder in bekannter Weise verändert,b) als Zeitfolgendarstellung der veränderlichen Grössen,c) durch Auswahl einer der Betriebsarten S1-S10, die nicht weniger belastend ist als der erwartete Betrieb.


Zur Erläuterung der Betriebsarten dienen folgende Begriffe: 


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